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Arbeitskreis warnt vor Erbschaftssteuer bei Familiennachfolgen

Berlin | Der Arbeitskreis Unternehmensentwicklung/Unternehmensnachfolge des UV BB warnt vor den Folgen eines erhöhten Steuerdrucks bei Unternehmensnachfolgen in der Familie. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 17. Dezember 2014 ist die Privilegierung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer zumindest teilweise verfassungswidrig. Danach müssten künftig auch Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern zur Erbschaftssteuer herangezogen werden, die bisher unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei waren.
Der Arbeitskreis Unternehmensentwicklung/Unternehmensnachfolge berät Mitglieder, die in den nächsten Jahren ihr Familienunternehmen übertragen wollen.

141222Steuern-2.pdf

https://www.avt-bildung.de/

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