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Unternehmer-Seminar “Arbeitsrecht und Krankheit” am 15.05.18

15. Mai 2018

Potsdam| Krankheit kostet Milliarden. Die Ausgaben der Unternehmen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben die jährliche Marke von 50 Milliarden Euro überschritten. Welche Möglichkeiten haben Unternehmen gegenzusteuern? Wie können Fehlzeiten verringert werden? Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement? Wann kann sich der Arbeitgeber von Arbeitnehmern krankheitsbedingt trennen?
Wir konnten anerkannte Experten gewinnen, die das Thema Arbeitsrecht und Krankheit beleuchten.
15. Mai 2018, 18.30 – 21.30 Uhr
VCAT Consulting GmbH
Medien Haus
August-Bebel-Str. 26 – 53
14482 Potsdam

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Matzke, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Personalleiter a. D. im Stahl- und Anlagenbau, Geschäftsführer der MN Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wird auf die Anforderungen eingehen, die Arbeitgeber erfüllen müssen, um ein ordnungsgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, ferner auf den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, das erforderliche Verhalten von Arbeitnehmern während der Krankheit sowie auf arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten rund um das Thema Krankheit sowie Rechtsprechung zum Thema Entgeltfortzahlung. Rechtsanwalt Matzke berät und vertritt überwiegend mittelständische Unternehmen in arbeitsrechtlichen Sachverhalten, begleitet Tarifverhandlungen und ist Beisitzer in Einigungsstellenverfahren.
Herr Dr. Hans Friedrich Eisemann, war über 30 Jahre als Arbeitsrichter tätig,   langjähriger Präsident des Landesarbeitsgerichts Brandenburg (a.D.), bis 2009 Kommentator des Erfurter Kommentars zum Arbeitsrecht, informiert Sie über die Möglichkeiten krankheitsbedingter Kündigungen. Dr. Eisemann hat über 450 Einigungsstellen geleitet, war mehrfach als Tarifschlichter tätig und ist Vorsitzender mehrerer Schiedsgerichte.
Praktische Beispiele und konkrete Handlungsmöglichkeiten werden aufgezeigt und Ihre Fragen praxistauglich beantwortet.
Im Anschluss an die Vorträge von Herrn Dr. Eisemann und von Herrn Rechtsanwalt Matzke besteht die Möglichkeit zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern und selbstverständlich stehen die Referenten für Einzelfragen zur Verfügung. Imbiss und Getränke werden gereicht.
Die Teilnahme kostet für UV BB-Mitglieder 29,00 EUR zzgl. 19% USt also 34,51 EUR. Für Nichtmitglieder erheben wir eine Kostenpauschale in Höhe von 49,00 EUR zzgl. 19% USt also 58,31 EUR. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung.
Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige Anmeldung bis zum 10. Mai 2018 zwingend erforderlich.

 

Details

Datum:
15. Mai 2018