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BER BusinessClub bespricht Rechtsfragen zu Mindestlohn und Nachfolge

Schönefeld | Der BER BusinessClub traf sich am 22. April 2015 in den Räumen der AOK Nordost. Die Themen waren eine Nachlese zum Mindestlohn, Neues aus dem Flughafenumfeld des BER, Unternehmensnachfolge und ein neues Produkt der AOK. Zu den einzelnen Themen hier das Wichtigste:
Unternehmensnachfolge / EILT – aber nichts unüberlegt übereilen! Vizepräsident und Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Dr. Joachim Feske informierte kurz über die z.Zt. in Veränderung befindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge, insbesondere relevant für KMU’s. Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.2014 einige, bei der Unternehmensnachfolge wesentliche, steuererleichternde Vorschriften als für nicht verfassungskonform erklärt. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, bis zum 30.06.2016 ein geändertes Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz vorzulegen. Herr Schäuble hat allerdings in mehreren Pressemitteilungen verlauten lassen, dass dies bereits in diesem Sommer vorliegen soll mit den dann sich ergebenden Konsequenzen, dass das alte Recht möglicherweise nach einem Bundestagsbeschluss nicht mehr angewendet werden kann. Aus diesem Grund ist es dringend ratsam, Unternehmensnachfolgen, die ohnehin geplant sind, so schnell wie möglich noch bis zum Sommer diesen Jahres vorzubereiten. Zahlreiche Unternehmer lassen bereits die entsprechenden Verträge vorbereiten, damit die Unternehmensnachfolge noch vor einem entsprechend negativ wirkenden Bundestagsbeschluss wirksam durchgeführt werden kann. Falls sich danach eine gesetzliche Regelung ergeben sollte, die doch in der neuen Version günstiger in Einzelfällen ist, sollten die Verträge so geschlossen werden, dass hier Widerrufsklauseln enthalten sind, wonach dann die Übertragung ggf. nach altem Recht rückabgewickelt und das neue Recht in Anspruch genommen werden kann. Die Expertenkommission Unternehmensnachfolge des Präsidiums des UVBB (Dr. Feske, Frau Andres, Herr Heidrich, Frau Dürsch, Herr Kossa) wird sich in den nächste Wochen intensiv damit befassen, sobald brauchbare Informationen aus dem Bundesfinanzministerium vorliegen.
Mindestlohn
UVBB-Mitglied K&L Gates, vertreten durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Nicolas Roggel, gab uns in seinem Kurzvortrag wichtige Impulse, was der Unternehmer im Umgang mit dem Thema beachten muss. Dabei stellten die Teilnehmer fest, dass ihnen die Tragweite der Mindestlohnbestimmungen noch nicht bekannt und/oder bewusst ist. Zahlreiche Fragen zeigten auf, wie hoch hier der unterschiedliche Beratungsbedarf, abhängig von der Branche, in der das Unternehmen arbeitet, tatsächlich ist. Es wurde an einfachen Beispielen aufgezeigt, dass jeder Unternehmer, der z.B. flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit, Überstunden, Vertrauensarbeitszeit) anwendet, schnell Gefahr läuft, den Mindestlohn nicht zu erreichen und somit erhebliche Bußgelder riskiert. Arbeitszeitkonten können hier Instrumente für den Unternehmer sein, um ein unbewusstes Unterlaufen des Mindestlohnes zu vermeiden, müssen aber schriftlich vereinbart werden. Ein weiteres sensibles Thema ist die Dokumentationspflicht, die allgemein nur für Minijobber gilt, in bestimmten Branchen (z.B. Logistik, Gastronomie, Baugewerbe, Personenbeförderung) auf alle Mitarbeiter erstreckt wird. Das Thema Durchgriffshaftung bei der Beschäftigung von Subunternehmern erhitzte dann ebenfalls die Gemüter, da die aktuelle Gesetzgebung hier teilweise große Lücken aufweist und dringender Nachbesserungsbedarf besteht. Zur Zeit können unter Umständen hier einem Generalunternehmer große Haftungsrisiken für den Fall drohen, dass sich die von ihm beschäftigten Subunternehmer nicht an die Auflagen des Mindestlohns halten; besonders relevant auch bei Insolvenz des Unternehmens. Eine simple Freistellungsbescheinigung reicht zur Abwehr von etwaigen Ansprüchen von Mitarbeitern des Subunternehmers leider nicht aus; zumindest verbleibt ein nicht unwesentliches Haftungsrisiko beim Unternehmen. Da es zu diesem Thema in den nächsten Wochen und Monaten noch viel Bewegung, auch auf Seiten des Gesetzgebers, geben wird planen wir, in Absprache mit Herrn Roggel eine weitere Veranstaltung zum Mindestlohn ggf. im Herbst durchzuführen.
Neues aus dem Flughafenumfeld
Das airport region team / Berlin Partner, vertreten durch Frau Soltani und Frau Wekenborg, informierte über aktuelle Projekte im Umfeld des BER. Im Laufe der Diskussion und mit Blick auf die geplante Eröffnung des Flughafens im Jahr 2017 wurde auch die Frage aufgeworfen, wann denn mit Investitionen spätestens begonnen werden müsse, damit zur Eröffnung geplante Unternehmensstandorte, die zugehörige Infrastruktur und auch benötigter Wohnraum fertig wären. Wir bekamen die Info, dass viele Investoren immer noch in Wartestellung sind und zu erwarten ist, dass erst kurz vor Eröffnung des Flughafens eine Flut von Bauanträgen die Ämter und Behörden der Region Schönefeld erreichen wird. Dem Hinweis eines Teilnehmers folgend wird der Unternehmerverband Brandenburg-Berlin e.V. Kontakt zur Landespolitik aufnehmen, um die Frage zu klären, ob die Gemeinden dem gewachsen sein werden und Maßnahmen in Planung sind, um eine schnellstmögliche Bearbeitung der dann auflaufenden zahlreichen Bauanträge zu gewährleisten, um die Entwicklung der Region schnell voranzubringen. Herr Carsten Kröning von der Firma DieTech hat freundlicherweise angeboten, einen Kontakt dafür zu Landrat Stefan Loge herzustellen. Der Verband wird sich um einen zeitnahen Gesprächstermin bemühen, an dieser Frage in den nächsten Monaten im Dialog mit den Kommunalpolitikern bleiben und den UV-Mitgliedern aktuell berichten.
AOK Gesundheitskonto
Unsere Gastgeber Ines Kiebler, neue Leiterin der Niederlassung Königs Wusterhausen einschließlich BER, sowie Benjamin Zwerg präsentierten ein neues und überaus interessantes Produkt der AOK Nordost, das Gesundheitskonto. Jeder Versicherte bei der AOK kann damit pro Kalenderjahr über den Betrag von 270 EUR frei verfügen und dieses Geld z.B. für Mitgliedschaften im Fitnesscenter, einem Online-Fitnessanbieter, speziellen Kursen, Babyschwimmen etc. individuell einsetzen. Da die Bedürfnisse auf diesem Gebiet für jeden Versicherten anders liegen, gibt die AOK Nordost ihren Mitgliedern hier ein sehr flexibles und großzügiges Angebot zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen zur Gesunderhaltung an die Hand.

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